Rechtsprechung
   VGH Bayern, 13.06.2016 - 10 C 16.773   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,16240
VGH Bayern, 13.06.2016 - 10 C 16.773 (https://dejure.org/2016,16240)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.06.2016 - 10 C 16.773 (https://dejure.org/2016,16240)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Juni 2016 - 10 C 16.773 (https://dejure.org/2016,16240)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,16240) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Ausländers auf Ausstellung eines Reiseausweises

  • rewis.io

    Erfolglose Klage auf Ausstellung eines Reiseausweises

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Reiseausweis; Qualifikationsrichtlinie; nationale Abschiebungsverbote; subsidiärer Schutz; Flüchtlingsschutz; Unzumutbarkeit der Passbeschaffung; Nationalpass; Aufenthaltserlaubnis; irakischer Staatsangehöriger

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Ausländers auf Ausstellung eines Reiseausweises

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 10.02.2016 - 19 ZB 14.2708

    Reiseausweis für subsidiär Schutzberechtigten

    Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2016 - 10 C 16.773
    Aus der angeführten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 19. November 2014, bestätigt durch den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Februar 2016 (19 ZB 14.2708), kann der Kläger daher nichts zu seinen Gunsten herleiten.
  • VG Schleswig, 01.11.2016 - 8 A 91/15

    Abbruchgenehmigung im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1

    Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2016 - 10 C 16.773
    Dabei ist im Hinblick auf den mit der Ausstellung eines Passes regelmäßig verbundenen Eingriff in die Personalhoheit eines anderen Staates grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die Ausländerbehörde den Ausländer zunächst auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Passes durch seinen Heimatstaat verweist und die Erteilung eines Reiseausweises erst dann in Betracht zieht, wenn diese Bemühungen nachweislich ohne Erfolg geblieben sind (vgl. OVG NRW, B. v. 17.5.2016 - 8 A 91/15 - juris Rn. 3 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 10.02.2016 - 10 C 15.849

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis aufgrund Neuerteilung einer Duldung -

    Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2016 - 10 C 16.773
    Denn die beabsichtigte Rechtsverfolgung bot zum maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungs- und Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags (vgl. BayVGH, B. v. 10.2.2016 - 10 C 15.849 - juris Rn. 3) keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
  • VG Würzburg, 19.11.2014 - W 7 K 14.594

    Gleichstellung mit Flüchtlingen durch die Neufassung der Qualifikationsrichtlinie

    Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2016 - 10 C 16.773
    Ergänzend verwies er auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 19. November 2014 (Az. 7 K 14.594).
  • VGH Bayern, 17.10.2018 - 19 ZB 15.428

    Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer bei subsidiärem Schutzstatus

    Dabei ist im Hinblick auf den mit der Ausstellung eines Passes regelmäßig verbundenen Eingriff in die Personalhoheit eines anderen Staates grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die Ausländerbehörde den Ausländer zunächst auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Passes durch seinen Heimatstaat verweist und die Erteilung eines Reiseausweises erst dann in Betracht zieht, wenn diese Bemühungen nachweislich ohne Erfolg geblieben sind (vgl. OVG NRW, B.v. 17.5.2016 - 18 A 951/15 - NVwZ-RR 2016, 678; B.v. 17.5.2016 - 8 A 91/15 - juris Rn. 3 m.w.N.; für den Status nach § 60 Abs. 7 AufenthG vgl. BayVGH, B.v. 13.6.2016 - 10 C 16.773 - juris).

    Die Frage, ob die Vorsprache bei der Heimatvertretung einem Ausländer zugemutet werden darf, lässt sich dabei nicht allgemeingültig, sondern nur nach Maßgabe der besonderen Umstände des Einzelfalls beurteilen (vgl. BVerwG, B.v. 15.6.2006 - 1 B 54/06 - juris; BayVGH, B.v. 13.6.2016 - 10 C 16.773 - juris Rn. 17; U.v. 18.1.2011 - 19 B 10.2157 - juris Rn. 24).

    Im Grundsatz können hierfür nachweislich erfolglose Bemühungen zur Erlangung eines Nationalpasses gefordert werden (vgl. BayVGH, B.v. 13.6.2016 a.a.O.; OVG NRW, B.v. 17.5.2016 - 8 A 91/15 - juris Rn. 3 m.w.N.; HessVGH B.v. 1.8.2016 - 3 A 959/16.Z - juris).

  • VG Köln, 04.12.2019 - 5 K 7317/18

    Unzumutbarkeit, subsidiär Schutzberechtigter, Syrer, Wehrdienstverweigerer,

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2006 - 1 B 54/06 - juris; BayVGH, Beschluss vom 13. Juni 2016 - 10 C 16.773 - juris Rn. 17, Urteil vom 18. Januar 2011 - 19 B 10.2157 - juris Rn. 24, Beschluss vom 17. Oktober 2018 - 19 ZB 15.428 -, juris Rn. 9.
  • VG Gießen, 28.07.2016 - 6 K 3108/15

    Keine allgemeine Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer für subsidiär

    Im Hinblick auf den mit der Ausstellung eines Passes regelmäßig verbundenen Eingriff in die Personalhoheit eines anderen Staates ist der Ausländer grundsätzlich zunächst auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Passes durch seinen Heimatstaat zu verweisen und die Erteilung eines Reiseausweises erst dann in Betracht zu ziehen, wenn diese Bemühungen nachweislich ohne Erfolg geblieben sind (s. Bay. VGH, Beschluss vom 13.06.2016, Az.: 10 C 16.773 unter Bezugnahme auf OVG NordrheinWestfalen, Beschluss vom 17.05.2016, Az.: 18 A 91/15; vgl. zur Bedeutung der Passhoheit auch OVG Hamburg, Beschluss vom 20.02.2012, Az.: 4 Bf 207/11.Z, jeweils Juris).
  • VGH Bayern, 25.11.2021 - 19 B 21.1789

    Reiseausweis für eritreischen Staatsangehörigen

    Dabei ist im Hinblick auf den mit der Ausstellung eines Passes regelmäßig verbundenen Eingriff in die Personalhoheit eines anderen Staates grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die Ausländerbehörde den Ausländer zunächst auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Passes durch seinen Heimatstaat verweist und die Erteilung eines Reiseausweises erst dann in Betracht zieht, wenn diese Bemühungen nachweislich ohne Erfolg geblieben sind (OVG NRW, B.v. 17.5.2016 - 18 A 951/15 - NVwZ-RR 2016, 678; B.v. 17.5.2016 - 8 A 91/15 - juris Rn. 3 m.w.N.; für den Status nach § 60 Abs. 7 AufenthG vgl. BayVGH, B.v. 13.6.2016 - 10 C 16.773 - juris).

    Es beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalls, welche konkreten Anforderungen an das Vorliegen einer Unzumutbarkeit zu stellen sind und ob Bemühungen zur Erlangung eines Nationalpasses im Einzelfall sich als unzumutbar darstellen (BVerwG, B. v. 15.6.2006 - 1 B 54/06 - juris Rn. 4 zu § 30 Abs. 4 AuslG; BayVGH, B.v. 13.6.2016 - 10 C 16.773 - juris Rn.17).

    Schon dem unterschiedlichen Wortlaut der beiden genannten Absätze ist zu entnehmen, dass es subsidiär Schutzberechtigten grundsätzlich zumutbar ist, sich bei den Auslandsvertretungen des Herkunftsstaates um die Ausstellung eines Nationalpasses zu bemühen (ebenso BayVGH, B.v. 17.10.2018 - 19 ZB 15.428 - juris Rn. 6 ff; BayVGH, B.v. 13.6.2016 - 10 C 16.773 - juris Rn. 17, OVG NRW, B.v. 17.5.2016 - 18 A 951/15 - juris Rn. 3, 5; ausführlich OVG Lüneburg, U.v. 18.3.2021 - 8 LB 97/20 - juris Rn. 30 ff., unter Hinweis auf den unterschiedlichen Ansatz beider Schutzregime).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.09.2022 - 4 LB 6/21

    Aufenthaltsrecht: Erteilung eines Reiseausweises; Unterschiede im Hinblick auf

    Anders als bei anerkannten Flüchtlingen muss das Bestehen eines Anspruches auf Erteilung eines Reisedokumentes folglich im Einzelfall daraufhin geprüft werden, ob eine Unzumutbarkeit der Passerlangung besteht (so auch OVG Münster, Beschl. v. 17.05.2016 - 18 A 951/15 -, juris Rn. 5 a.E.; VGH München, Beschl. v. 13.06.2016 - 10 C 16.773 -, juris Rn. 17 und Beschl. v. 17.10.2018 - 19 ZB 15.428 -, juris Rn. 10 ff.; VG Saarlouis, Urt. v. 29.09.2021 - 6 K 283/19 -, juris Rn. 28; VG Hannover, Urt. v. 20.05.2020 - 12 A 2452/19 -, juris Rn. 27).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2023 - 18 A 2964/21
    Zur Begründung beriefen sie sich u. a. auf erstinstanzliche (VG Würzburg, Urteil vom 19. November 2014 - W 7 K 14.594 -) sowie obergerichtliche Entscheidungen (Bay. VGH, Beschluss vom 13. Juni 2016 - 10 C 16.773 -, und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29. Februar 1996 - 11 S 2744/95 -) und führten unter Berufung auf einen Bericht der Schweizer Flüchtlingshilfe aus, der syrische Geheimdienst sei nachweislich auch in der syrischen Botschaft tätig.
  • VG Schleswig, 25.06.2021 - 11 A 38/20

    Reiseausweis für eritreische Staatsangehörige; Unzumutbarkeit der Unterzeichnung

    Welche konkreten Anforderungen an das Vorliegen der Unzumutbarkeit zu stellen sind, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalles und lässt sich nicht allgemeingültig beantworten (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 18. Januar 2011 - 19 B 10.2157 -, juris Rn. 24, sowie Beschluss vom 13. Juni 2016 - 10 C 16.773 -, juris Rn. 17).
  • VG Schleswig, 25.06.2021 - 11 A 270/20

    Reiseausweis für eritreische Staatsangehörige; Unzumutbarkeit der Passerlangung

    Welche konkreten Anforderungen an das Vorliegen der Unzumutbarkeit zu stellen sind, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalles und lässt sich nicht allgemeingültig beantworten (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 18. Januar 2011 - 19 B 10.2157 -, juris Rn. 24, sowie Beschluss vom 13. Juni 2016 - 10 C 16.773 -, juris Rn. 17).
  • VG Aachen, 10.06.2020 - 4 K 2580/18

    Eritrea; Reiseausweis; Nationaldienst

    Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt, vgl. zum Begriff der Zumutbarkeit allgemein: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 15. Juni 2006 - 1 B 54.06 - juris, Rn. 4; zur Passbeschaffung: Verwaltungsgerichtshof (VGH) München, Beschluss vom 13. Juni 2016 - 10 C 16.773 - juris, Rn. 17; OVG Lüneburg, Urteil vom 25. März 2014 - 2 LB 337/12 - juris, Rn. 34.

    Eine Unzumutbarkeit, sich zunächst um die Ausstellung eines Nationalpasses des Heimatstaates zu bemühen, kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, vgl. VGH München, Beschlüsse vom 13. Juni 2016 - 10 C 16.773 - juris, Rn. 17 und vom 14. April 2014 - 10 C 12.498 -, juris, Rn. 9; OVG Lüneburg, Urteil vom 25. März 2014 - 2 LB 337/12 - juris, Rn. 34; vgl. auch VG Aachen, Gerichtsbescheid vom 12. Juli 2011 - 8 K 930/09 -.

  • VG Köln, 07.06.2021 - 5 K 2326/19
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2006 - 1 B 54/06 - juris; BayVGH, Beschluss vom 13. Juni 2016 - 10 C 16.773 - juris Rn. 17, Urteil vom 18. Januar 2011 - 19 B 10.2157 - juris Rn. 24, Beschluss vom 17. Oktober 2018 - 19 ZB 15.428 -, juris Rn. 9.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht